Nebenverdienst und BAföG: Das ist jetzt neu

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Hier erfährst du, was du jetzt wissen musst, um keine Rückforderung zu riskieren.

Grundsätzlich gilt: Wenn du BAföG bekommst, kannst du Einkommen bis zur Minijob-Grenze dazuverdienen, ohne, dass es auf dein BAföG angerechnet wird. Diese Minijob-Grenze hat sich mit Beginn des Jahres 2026 erhöht. Was genau das für dich als BAföG-Empfänger*in bedeutet - und warum du unter Umständen jetzt aktiv werden musst, um eine Rückforderung zu vermeiden, erfährst du hier.

 

Was ist die Minijob-Grenze im BAföG?

Wie viel du zum BAföG dazuverdienen kannst, hängt von der Minijob-Grenze ab. Die ist an die Höhe des Mindestlohns gekoppelt, deshalb ändert sie sich von Zeit zu Zeit. Im Jahr 2026 liegt sie bei 603 Euro pro Monat. Einkommen bis zu durchschnittlich 603 Euro pro Monat wird also als Freibetrag nicht auf dein BAföG angerechnet. Wenn dein monatliches Einkommen unterschiedlich ist, macht das nichts: Pro Bewilligungszeitraum (in aller Regel 12 Monate) darfst du bis zu 7.236 Euro hinzuverdienen, also 12x603.

 

Warum kann es durch den neuen Freibetrag zu einer Rückforderung kommen?

2025 lag der Freibetrag für das Einkommen im BAföG noch bei 556 Euro im Monat. Wenn der Anfang deines Bewilligungszeitraums im Jahr 2025 liegt, gilt für die entsprechenden Monate im Jahr 2025 noch der niedrigere Freibetrag. Das heißt konkret: Wenn du ab 2026 jeden Monat deutlich über 556 Euro verdienst, kommt es sehr wahrscheinlich zu einer Rückforderung. Denn dein Einkommen wird gleichmäßig auf alle Monate des Bewilligungszeitraums verteilt, und für die Monate 2025 würdest du dann rechnerisch über dem Freibetrag landen.

Ein Beispiel: Eine Studentin, die einen Bewilligungszeitraum von Oktober 2025 bis September 2026 hat und mit ihrem Lohn jeweils die Höchstgrenze ausschöpft (jeweils 556 Euro im Oktober, November und Dezember 2025 und ab Januar 2026 monatlich 603 Euro), müsste mit einer Rückforderung von ca. 80 Euro rechnen. 

 

Was musst du tun?

Wenn du 2026 mehr als 556 Euro im Monat verdienst, aber dein Bewilligungszeitrum bereits im letzten Jahr begonnen hat, musst du uns diese Verdienständerung mitteilen. Dazu reicht eine formlose Information, zum Beispiel per E-Mail an deine*n Sachbearbeiter*in

Für alle Bewilligungszeiträume, die 2026 starten, gilt dann natürlich direkt die höhere Grenze von 603 Euro.