Informationen für Vermieterinnen und Vermieter
Sie haben ein Zimmer oder eine Wohnung frei und möchten jungen Leuten ein Zuhause bieten? Dann vermieten Sie an internationale oder nationale Studierende! Auf dem vom Studierendenwerk bereitgestellten Portal können Sie den Wohnraum, den Sie zur Verfügung stellen, beschreiben und auch Angaben dazu machen, welche Art von Mieter*in bzw. Mitbewohner*in Sie sich wünschen (z. B. Mann oder Frau, Nichtraucher, englische Sprachkenntnisse).
Um das Portal möglichst übersichtlich und aktuell zu gestalten, möchten wir alle Vermieter*innen darum bitten, ihre Inserate aktuell zu halten und ggf. zu löschen, wenn der/die passende Mieter*in für das angebotene Zimmer gefunden wurde.
In vier Schritten können Sie Ihr Angebot einstellen:
1. Registrieren Sie sich einmalig mit Ihrer E-Mailadresse und einem selbst gewählten Passwort (Wohnungsangebot aufgeben).
2. Sie bekommen anschließend automatisch eine E-Mail an die angegebene Adresse zugeschickt. In dieser E-Mail finden Sie einen Link, mit dem Sie Ihre Registrierung bestätigen können.
3. Nun können Sie sich anmelden (Wohnungsangebot aufgeben) und Ihr Angebot eingeben. Nachdem Sie am Ende auf "Abschicken" geklickt haben, erhalten Sie nochmals eine E-Mail, in der die wichtigsten Daten Ihres Angebots zusammengefasst sind.
4. Wenn Sie Ihr Angebot ändern oder löschen möchten, klicken Sie nach der Anmeldung auf der Seite unten links auf "Angebot öffnen".
Im Interesse aller Anbieter und Suchenden und um die Gefahr von Missbrauch des Portals zu minimieren, werden die Angebote nicht sofort online erscheinen, sondern vorher von uns geprüft. In der Regel wird jede Anzeige innerhalb von einem Werktag freigeschaltet.
Wichtig für Sie zu wissen: Schufa & Co
Bei der Vermietung an internationale Studierende sind einige Besonderheiten zu berücksichtigen. So ist es üblich, sich von potenziellen Mieter*innen einen Schufa-Nachweis und eine Vermieterbescheinigung zeigen zu lassen. Das ist für Studierende aus dem Ausland aber nicht möglich:
Die Schufa ist eine rein deutsche Einrichtung. Einen Schufa-Nachweis kann nur erhalten, wer in der Vergangenheit einen Wohnsitz in Deutschland hatte - das ist für Studierende, die bisher im Ausland gelebt haben, also nicht möglich.
Bei der Vermieterbescheinigung zur Mietschuldenfreiheit ist zu beachten, dass so ein Dokument in anderen Ländern sehr unüblich ist. Zudem haben viele Studierende bisher bei ihren Eltern gewohnt.
Gut zu wissen ist zudem, dass ein sogenanntes Sperrkonto nichts Schlechtes ist. Im Gegenteil, durch das Sperrkonto wird sichergestellt, dass die Person über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um ihren Lebensunterhalt in Deutschland zu bestreiten. Für Studierende aus vielen Ländern ist die Einrichtung eines solchen Kontos Pflicht, um ein Studierendenvisum für Deutschland zu erhalten. Für Sie als Vermieterin oder Vermieter ist das also kein Nachteil. Es ist allenfalls möglich, dass Ihr Mieter die Kaution nicht in einer Rate überweisen kann, denn die monatlich verfügbare Summe ist begrenzt.
Vor der Ankunft in Deutschland haben Studierende aus Ländern außerhalb der EU auch kein Europäisches Bankkonto, sondern müssen Bargeld nutzen. Denn um ein Konto zu eröffnen, müssen sie ihren Wohnsitz vor Ort anmelden. Die Begleichung der Miete per SEPA-Lastschrift ist deshalb anfangs wahrscheinlich nicht möglich.