BAföG und Jobben
Die Faustformel (Stand: WiSe 2025/26)
Wer BAföG-Leistungen bezieht, sollte beachten, dass mit dem Brutto-Erwerbseinkommen im gesamten Bewilligungszeitraum kalkuliert wird. Genau genommen gibt es also den Begriff “Minijob” im BAföG nicht. Trotzdem gibt es eine Orientierung an den jeweilig gültigen Zahlenwerten der Minijob-Regelung. Was aber passiert, wenn sich diese Werte jährlich zum 1. Januar ändern, der Bewilligungszeitraum des BAföG sich aber im Regelfall auf zwei Jahre verteilt, das soll im Beispiel unten genauer vorgerechnet werden.
Manchmal komplizierter:
- Hat der/die BAföG-Leistungsbeziehende Kinder oder einen Ehepartner, so werden weitere Freibeträge ergänzt.
- Wenn in deinem Studium ein Praxissemester oder Praktikum vorgeschrieben ist, gelten die Freibeträge nicht für deren Vergütung. Dazu mehr auf der folgende Seite weiter unten ...