Was ist das Darlehen des DSW?
Der Dachverband Deutsches Studierendenwerk (DSW) stellt den lokalen Studierendenwerken Gelder zur Verfügung, welche darlehensweise an Studierende weitergegeben werden können, sofern sich diese in einer Notlage befinden, die durch keine anderen Finanzmittel behoben werden kann. Der Nothilfe-Fonds soll überbrückende Maßnahmen innerhalb des Studiums (soweit kein BAföG-Anspruch besteht!) sowie den Studienabschluss in Form eines zinsfreien Darlehens fördern.
Der Härtefonds dient nicht zur Überbrückung, wenn sich die Auszahlung von BAföG-Leistungen verzögert. Hierfür sind Abschlagszahlungen der Förderungsabteilung oder Kurzdarlehen des zuständigen AStA besser geeignet (s.o.)
Der Härtefonds ist auch nicht als Ersatz für monatliches Einkommen vorgesehen, weil beispielsweise ein unentgeltliches Praktikum im Rahmen des Studiums durchgeführt wird und aufgrund dessen das Einkommen eines Jobs entfällt.
Umfang: bis zu monatlich 649 € (als zinsloses Darlehen) für maximal zwei Semester
Ansprechpartner und Antragstellung: Jens Müller-Sigl
Welche Bedingungen gelten?
- Andere Finanzierungswege müssen vorrangig in Anspruch genommen werden (z.B. Bildungs- oder Studienkredit oder Elternunterhalt, § 1 der Richtlinien).
- Es wird nur ein Erststudium gefördert (ein Master nach dem Bachelor-Abschluss gilt aber ebenfalls als Erststudium).
- Es muss eine bürgende Person für das Darlehen gestellt werden (die Gesamtschuld muss übernommen werden, sofern der*die Schuldner*in nicht auffindbar ist oder zur Rückzahlung absehbar nicht in der Lage).
- Eine Einzugsermächtigung für die Rückzahlung wird verlangt. Kosten nicht funktionierender Rateneinzüge trägt der*die Schuldner*in, es fallen auch Verzugszinsen an.
Wie kann ich den Antrag stellen?
Die Antragstellung erfolgt über den Studienfinanzierungsberater Jens Müller-Sigl. Er kann dich auch ausführlich informieren.
Wie funktioniert die Rückzahlung?
Die Rückzahlung soll spätestens nach 60 Monaten (ab dem ersten Auszahlungsmonat) abgeschlossen sein. Sie beginnt sechs Monate nach der letzten Auszahlung. Die Mindestrate beträgt 55 €, kann aber je nach abzutragender Summe und Rückzahlungsdauer auch höher ausfallen.
Zum Beispiel bleiben bei einer Förderung von 300 € für 12 Monate (also 3.600 € insgesamt) und sechs Monaten Rückzahlungsaufschub nur 42 Monate für die Zahlungsphase, in denen die Gesamtschulden abzutragen sind: 3.600 € / 42 = 85,72 € Ratenbetrag.