Kindergeld und Jobben
Erst- oder Zweitausbildung?
Neben dem Studium zu arbeiten, ist bei Erstausbildungen im Kindergeldbezug unkritisch.
Zweitausbildung
Im Kurzüberblick:
- Erst wenn vor dem Studium bereits eine Berufsausbildung bzw. ein Erststudium mit erfolgreichem Abschluss absolviert wurde, spielt Jobben neben dem Studium überhaupt eine Rolle.
- Liegt eine Zweitausbildung vor, ist nur der zeitliche Umfang, also der Grad der Störung des laufenden Studiums entscheidend, nicht aber das Einkommen an sich. Zu den zeitliche Grenzen siehe unten!
- Die Auslegung des Begriffs "Erstausbildung" nimmt eine zentrale Stellung ein. Nach der Dienstanordnung (seit 2016) kann ein konsekutiver Master zur Erstausbildung zählen (dort unter A 20.2.4 Abs. 7). Ein in zeitlich engem Zusammenhang zum 1. Staatsexamen aufgenommenes Referendriat ist eine Erstausbildung (A 20.2.4 Abs. 10).
Dienstanordnung zum Kindergeld (PDF) , Orignalfundstelle: Bundeszentralamt für Steuern