Der Höchstsatz liegt aktuell bei 992 Euro im Monat. Diesen kannst du bekommen, wenn du eine eigene Wohnung hast und Kranken- sowie Pflegeversicherung selbst bezahlst.
Hol dir dein BAföG!
BAföG ist die klassische Form der Studienfinanzierung - und das völlig zu Recht! Bis zu 992 Euro zahlt dir der Staat im Monat, damit du in Ruhe studieren kannst. Zugegeben, wenn du erstmals den Antrag auf BAföG stellst, wird es ein wenig kompliziert. Aber keine Sorge: Wir vom Studierendenwerk Oldenburg sind dafür da, dir alle Fragen zu beantworten und dich beim Ausfüllen des Antrags zu unterstützen.
Bekomme ich BAföG? Und wenn ja, wie viel?
BAföG ist die staatliche Ausbildungsförderung in Deutschland (daher der Name: Bundesausbildungsförderungsgesetz). Derzeit bekommt etwas mehr als jede*r fünfte Studierende an der Uni Oldenburg, der Jade Hochschule und der Hochschule Emden/Leer BAföG. Ob und wie viel BAföG du bekommst, hängt in erster Linie vom Einkommen deiner Eltern ab - aber nicht nur! Es gibt sogar Situationen, in denen das BAföG komplett elternunabhängig gezahlt wird.
Wenn du vorab wissen möchtest, wie es um deinen Anspruch auf BAföG steht, können wir eine unverbindliche Probeberechnung machen. Komm dazu einfach in eine BAföG-Sprechstunde. Alles, was du mitbringen musst, ist der Steuerbescheid deiner Eltern aus dem vorletzten Jahr.
Alles zum BAföG-Antrag
Das Wichtigste auf einen Blick
BAföG für DEIN Leben
Was sonst noch wichtig ist...
BAföG für nicht-deutsche Studierende
BAföG ist die staatliche Ausbildungsförderung in Deutschland. In vielen Fällen haben auch nicht-deutsche Studierende Anspruch darauf. Das Gesetz knüpft den BAföG-Anspruch unter anderem an die Staatsangehörigkeit und insbesondere an den Aufenthaltsstatus des Auszubildenden.
Teilzeitstudium: Was bedeutet das fürs BAföG?
BAföG ist dazu da, deinen Lebensunterhalt im Studium zu sichern, damit du dich ganz aufs Studium konzentrieren kannst. Deshalb gilt grundsätzlich: Wenn du dich entscheidest, dein Studium nur in Teilzeit zu betreiben, gibt es für diese Phase kein BAföG.
Sonderregelungen für studentische Eltern und behinderte Studierende
Nicht zuletzt für Studierende mit Kindern oder behinderte Studierende erscheint das Teilzeitstudium als verlockende Möglichkeit, Studium und die zusätzlichen Alltagsbelastungen miteinander zu vereinbaren. Aber gerade diesen Studierenden empfehlen wir den Wechsel ins Teilzeitstudium nicht, wenn sie BAföG beziehen. Denn sie haben Anspruch auf eine längere Förderung. Für die Semester, die sie wegen der zusätzlichen Anforderungen über die Förderungshöchstdauer hinaus studieren, bekommen sie BAföG sogar als Vollzuschuss. Das bedeutet: Von der Förderung, die sie wegen der Kinderbetreuung oder der Behinderung über die Förderungshöchstdauer hinaus erhalten, muss nach dem Ende des Studiums nichts zurückgezahlt werden.
BAföG-Empfänger*innen mit Kindern bis zum 14. Lebensjahr erhalten zudem einen Kinderbetreuungszuschlag von 160 € für jedes Kind – ein weiteres Argument, das BAföG durch die Entscheidung für ein Teilzeitstudium nicht einfach sausen zu lassen.
Wenn du dich fragst, ob sich ein Teilzeitstudium für dich lohnt, dann wende dich gern an uns und lass dich unverbindlich beraten.