Damit du dein Studium mit gleichen Chancen absolvieren kannst, hast du ein Anrecht auf individuellen Nachteilsausgleich. Das sind zum Beispiel organisatorische oder formale Anpassungen bei Prüfungen und im Studienverlauf.
Studium mit Beeinträchtigung? Na klar!
16% der Studierenden haben eine studienerschwerende Beeinträchtigung. Dazu gehören Studierende mit Sinnes- und körperlichen Beeinträchtigungen, mit chronisch-somatischen und psychischen Erkrankungen, aber auch mit Legasthenie, ADHS und Autismusspektrumstörungen.
Wenn auch du zu dieser Gruppe gehörst, findest du auf dieser Seite wichtige Hinweise. Das Studierendenwerk Oldenburg unterstützt dich dabei, deinen Alltag auf dem Campus, aber auch darüber hinaus zu organisieren. Denn wir wollen dazu beitragen, dass du dein Recht auf Hochschulbildung uneingeschränkt wahrnehmen kannst.
Spezialisierte Beratung
Das Studierendenwerk bietet dir eine individuelle Beratung zum Studium mit Behinderung oder chronischer Erkrankung an. Die Beraterin hat langjährige Erfahrung und kann dich zu allen Fragen umfassend informieren. Auf ihrer Seite haben wir auch ausführliche Infos zu den Beratungsthemen zusammengestellt.
Alle Beratungen finden nach individueller Terminvereinbarung statt. Du kannst zwischen einer Beratung in Präsenz, telefonisch oder per Video-Chat wählen.
Ist dein Wunschtermin nicht mehr frei? Schick mir gern eine kurze E-Mail, dann finden wir kurzfristig einen passenden Termin.
Zugänglichkeit
Unser Anspruch ist, dass alle unsere Einrichtungen für alle Menschen gut erreichbar sind. Leider liegt das in Einzelfällen nicht in unserer Hand oder ist aus anderen Gründen (noch) nicht möglich. Damit du aber planen kannst, wollen wir dich hier darüber informieren, wie es um die Erreichbarkeit unserer Einrichtungen steht.
Essen auf dem Campus
Der Besuch von Mensen und Cafeterien stellt für Studierende eine günstige und gesellige Alternative zu den eigenen Kochkünsten dar. Mit dem folgenden Serviceangebot möchte das Studierendenwerk behinderten und chronisch kranken Studierenden eine (selbstständige) Teilnahme am Mensaessen ermöglichen.
Generell gilt: Bei besonderen Bedürfnissen ist die Behindertenberatung dafür da, in allen Arbeitsbereichen des Studierendenwerks zusammen mit den jeweiligen Abteilungen eine Lösung zu finden, so dass du unser Angebot möglichst umfassend nutzen kannst.
Für mobilitätsbeeinträchtigte Gäste
Hier gibt es Hilfestellungen bei der Ausgabe und beim Tragen des Tabletts zum Sitzplatz. Nach dem Essen kann das Tablett abgeräumt werden, bitte gib dazu kurz an der Kasse Bescheid. In der Mensa Uhlhornsweg stehen zwei speziell gekennzeichnete, unterfahrbare Tische in zwei Bereichen der Mensa in unmittelbarer Nähe der Ausgabe zur Verfügung. An diesen Tischen finden Gehbehinderte auch zu ”Stoßzeiten” einen freien, gut zugänglichen Sitzplatz. Von diesen Tischen werden die leeren Tabletts auch ohne spezielle Aufforderung abgeräumt.
Wenn du in den Cafeterien oder einer anderen Mensa einen speziellen Tisch benötigst, kann die Behindertenberaterin das für dich vermitteln.
Für sinnesbehinderte Gäste
Die aktuellen Speisepläne sind auf der Website des Studierendenwerks zu finden. Von dort aus können sie auf dem PC in die benötigte Form umgesetzt werden. Die Mitarbeiter*innen geben weiterhin an der Ausgabe Auskunft über die Gerichte, geleiten zum Tisch und helfen beim Transport des Tabletts. Wie bei mobilitätsbeeinträchtigten Gästen kann das Tablett vom Personal abgeräumt werden. Der so genannte „Rolli-Tisch“ in der Mensa Uhlhornsweg steht auch Sinnesbehinderten zur Verfügung und hat sich unter den Studierenden als eine Art Stammtisch etabliert.
Für chronisch kranke Gäste
Auf dem Speiseplan sind Zusatz- und Ergänzungsstoffe gemäß der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht deklariert. Zuckerfreie Gerichte und Desserts sind besonders gekennzeichnet. Auf den Zusatz von Alkohol wird ganz verzichtet. Ein Großteil der Speisen wird in Komponenten angeboten, so dass du dir dein Menü entsprechend deiner Bedürfnisse zusammenstellen kannst.
Für Gäste mit Lebensmittelunverträglichkeiten
Bei Lebensmittelunverträglichkeiten können z. B. auch Bestandteile wie Soßen und Beilagen getauscht oder in den Cafeterien Brötchen nach Wunsch belegt werden. Weitere Fragen bezüglich der Essenszubereitung beantworten unsere Mitarbeiter*innen sehr gerne.
Für Gäste mit Assistenzhund
In der Mensa und Cafeteria Uhlhornsweg ist jeweils ein Tisch gekennzeichnet, den Gäste, die in Begleitung ihres Assistenzhundes sind, vorrangig nutzen können. Die Tische sind vergleichsweise ruhig gelegen, so dass dein Hund eine möglichst angenehme Umgebung hat. Hier findest du die Tische:
Mensa: Gegenüber der Ausgabe 3, erster Tisch an der Fensterseite hinter der kleinen Treppe.
Cafeteria: der letzte Tisch im Sitzbereich Richtung Durchgang zum Sporttrakt.
Bedarfsgerecht wohnen
Das Studierendenwerk Oldenburg bietet speziell ausgestattete Appartements für behinderte und chronisch kranke Studierende an. Eine bevorzugte Berücksichtigung wird dabei regelmäßig nicht nur für rollstuhlfahrende und mobilitätsbehinderte Studierende ermöglicht, sondern auch für sinnesbehinderte und chronisch kranke Studierende. Als Nachweis über die Behinderung können Studierende alternativ zum Schwerbehindertenausweis ein fachärztliches Attest vorlegen. In Ergänzung dazu kann eine Stellungnahme der Behindertenberatung als Nachweis anerkannt werden.
Welche Bedürfnisse können berücksichtigt werden?
Das Studierendenwerk Oldenburg gibt sich Mühe, Studierende mit speziellen Bedürfnissen durch die Bereitstellung von passendem Wohnraum zu unterstützen. Soweit es uns möglich ist, können in gewissem Rahmen auch Anpassungen für deinen persönlichen Bedarf vorgenommen werden (z.B. mit Blick auf die Ausstattung eines Zimmers oder einer Wohnung).
Wir denken dabei nicht nur an körperbehinderte Studierende: Auch chronische Krankheiten oder sonstige Einschränkungen wollen wir beachten. Bist du zum Beispiel aufgrund einer seelischen Erkrankung oder etwa einer schweren Lebensmittelallergie darauf angewiesen, ein Einzelappartement zu bewohnen, können wir dies berücksichtigen. Bist du dir unsicher, ob und in welchem Umfang wir dich unterstützen können, zögere bitte nicht, unsere Behindertenberaterin oder die Mitarbeiterinnen unserer Abteilung für studentisches Wohnen zu kontaktieren.
Bei der Bewerbung solltest du deinen Bedarf im Feld für Bemerkungen eintragen und zusätzlich die Abteilung direkt kontaktieren. Dies gilt insbesondere für nicht sichtbare Beeinträchtigungen.
Angebote für unterschiedliche Bedürfnisse in Oldenburg
In der Wohnanlage Johann-Justus-Weg gibt es eine kombinierte Wohngruppe für körperbehinderte Studierende, die speziell ausgestattete Zimmer benötigen, sowie für je zwei nicht behinderte Studierende. Gemeinschaftlich genutzt wird eine rollstuhlfreundliche Küche, in der Herd, Spüle und Arbeitsflächen unterfahrbar sind. Neben einem normal ausgestatteten Bad ist ein rollstuhlfreundliches Duschbad und WC vorhanden. Damit sind bei Bedarf die räumlichen Voraussetzungen für eine ganztägige individuelle Betreuung gegeben.
In der Wohnanlage Artillerieweg gibt es zwei 4er-WGs mit jeweils einem rollstuhlfreundlichen Bad und einem behindertenfreundlichen Zimmer. In der Küche sind jedoch Herd, Spüle und Arbeitsfläche nicht unterfahrbar.
Bei den Campus Appartements gibt es drei rollstuhlfreundliche Einzelappartements. Die Wohnungen mit barrierefreien Bädern und unterfahrbaren Küchen sind 32m² groß.
Die Wohnanlage Alte Färberei bietet vier Einzelappartements, die komplett rollstuhlgerecht gebaut sind. Viele weitere bauliche Einrichtungen, etwa die Größe des gemeinsam genutzten Wäschepflegeraums in der Anlage und die Anordnung der Geräte dort, ermöglichen weitestgehende Selbstständigkeit für rollstuhlnutzende Mieter*innen.
Rollstuhlfahrer-Appartement in Wilhelmshaven
In der Wilhelmshavener Wohnanlage Wiesenhof ist ein zu ebener Erde gelegenes Rollstuhlfahrer-Appartement vorhanden, welches aus einem ca. 24m2 großen Wohnraum, einer kleinen Küche und einem befahrbaren Badezimmer besteht.
Weitere Nachteilsausgleiche
Das Studierendenwerk Oldenburg ist bemüht, besondere Bedürfnisse behinderter Studierender zu berücksichtigen. So ist es etwa möglich, bei einer Gehbehinderung einen eigenen Parkplatz markieren zu lassen oder bei Sinnesbehinderungen eine Lichtklingel bzw. ertastbare Beschriftungen anzubringen. Weiterhin besteht teilweise die Möglichkeit, in der Wohnung einen Blindenhund oder eine*n Assistent*in mit unterzubringen. Der/die Assistent*in muss jedoch auch Studierende*r im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks sein.
Alternative Wohnmöglichkeiten
Durch die Mitgliedschaft im Arbeitskreis für Barrierefreies Wohnen hat die Behindertenberaterin des Studierendenwerks einen guten Überblick über weitere Wohnungen für Menschen mit Behinderungen in Oldenburg. Dieser Arbeitskreis hat einen Wegweiser für barrierefreies Wohnen in Oldenburg und umzu erstellt.
Gemeinschaftliches Wohnen
Die Behindertenberaterin hat selbst das inklusive Wohnprojekt, in dem sie wohnt, mit aufgebaut, und ist gut vernetzt im Bereich gemeinschaftliches Wohnen.
Links zum Thema barrierefreies Wohnen
Stadt Oldenburg - Wohnberechtigungsschein und Wohnungsvermittlung
→ Infos zum Wohnberechtigungsschein.
Ansprechpartner zum Thema Wohnungsvermittlung: Uwe Wißner, Zi. N363 Tel: 0441/235-2257 Fax: 0441/235-3210 E-Mail: wohnungsvermittlung(at)stadt-oldenburg.de
SELAM-Lebenshilfe
→ Assistenz beim Wohnen
NORLE
→ Ambulant betreutes Wohnen
Stadt Oldenburg - Wohnraumförderung
GSG
→ Ansprechpartnerin für behinderte Menschen: Frau Brinkmann-Gerdes. Diese Gesellschaft hat viele behindertengerechte Wohnungen in unterschiedlichen Wohnformen im Bestand.