Herausforderungen und Hilfe für behinderte und chronisch kranke Studierende beim Auslandsstudium

Ein Studium oder Praktikum im Ausland wird zunehmend für behinderte und chronisch kranke Studierende zum Thema. Auch Oldenburger Studierende absolvierten erfolgreich Teile ihres Studiums im Ausland und raten: "Trotz des hohen Aufwandes würde ich es wieder machen."

Im Vorfeld eines Auslandsstudiums gibt es für behinderte Studierende meist viele Hindernisse und Hürden - oft genug bürokratischer Art - zu überwinden. Der Organisationsaufwand im Vorfeld ist insgesamt sehr hoch. Und behinderte Studierende machen im Ausland immer wieder sehr unterschiedliche Erfahrungen.

So gibt es Erfahrungsberichte, nach denen an ausländischen Unis die Bedingungen für bestimmte Behinderungsformen besser sind als in Deutschland. Der blinde BWL-Student Jochen Dreher etwa ging für ein Jahr in die USA und stellte fest: "Es war überwältigend, wie viele unterschiedliche Hilfen es hier für Behinderte gab. Zunächst bekam ich bereits ab dem dritten Tag ein Orientierungstraining, das sehr zu meiner Unabhängigkeit beitrug. Außerdem sind noch Auflesedienste, Testhilfen und Unterichtsassistenz zu erwähnen. Rückblickend muss ich sagen, dass sich dieses Jahr in jeder Hinsicht gelohnt hat. Außerdem konnte ich feststellen, wie sehr viel mehr man sich in Amerika um die Belange von Behinderten kümmert." Diese Erfahrung hat ihn derart bestärkt, dass er beschloss, an sein Studium in Oldenburg ein Master-Studium in Australien anzuschließen. Über seine Vorbereitungen und seinen Aufenthalt hat er auf Initiative der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des Deutschen Studierendenwerks (DSW) einen umfangreichen Erfahrungsbericht geschrieben, der hier mit freundlicher Genehmigung des DSW zur Verfügung gestellt werden kann.

Der Oldenburger Student Paul Ecker war 2018 für ein Semester in Kanada. Aufgrund einer Mobilitätseinschränkung nutzt er einen Rollstuhl. In seinem Erfahrungsbericht geht er auf unterschiedliche Aspekte ein: von Besonderheiten beim Flug über Unterstützungsangebote der Uni bis hin zu den Schwierigkeiten, eine Assistenzkraft zu finden.
2016 war Lukas Heuer, ebenfalls Student an der Uni Oldenburg, ein Semester in Argentinien. In seinem Bericht beschreibt er seinen gelungenen Aufenthalt dort, er hat eine Körperbehinderung.

Aber trotz bester Vorbereitung bleiben Probleme und Pannen im Ausland selbst oft nicht aus. "Bei unserer Ankunft erwies sich das als rollstuhlgerecht gepriesene Hotel "Le petit paradis" als zu ‚petit‘, um mit dem Rollstuhl in den Lift oder in die Toilette zu gelangen", berichtet der Rollstuhlfahrer Ingo Nienaber, der einen Teil seines Informatikstudiums auf Malta absolvierte. "Zudem weiß ich nun, dass das Paradies mit Treppen im Eingangsbereich ausgestattet ist."

Zusätzlich sind die zuständigen Institutionen in den Gastländern oft mit den spezifischen Fragestellungen behinderter Studierender überfordert, wie der Organisation von Pflege, Mobilität und rollstuhlgerechter Unterkunft und Regelungen für die Aus- und Einfuhr von Blindenführhunden und behindertengerecht angepassten Pkws.

“Trotz des Aufwandes empfehlenswert”

Trotz dieser hohen Anforderungen raten jedoch auslandserfahrene Studierende keineswegs vom Studium im Ausland ab, sondern wollen Mut machen zu diesem immer noch selten realisierten Vorhaben: "Im Rückblick gab es zwar einige Schwierigkeiten, die es zu bestehen galt, doch mehr noch sehe ich die Erfahrungen eines anderen Lebens, angefangen vom Einkaufen bis zum Studium an der Universität und nicht zuletzt den Umgang der Menschen miteinander. Ich würde es trotz der Umstände, die es mir bereitet hat, immer wieder machen und kann jedem ein Auslandsstudium im Allgemeinen und in Malta im Besonderen nur wärmstens empfehlen", rät Ingo Nienaber.

Die Behindertenberatung kann auch Kontakte zu weiteren auslandserfahrenen behinderten und chronisch kranken Studierenden herstellen.

Auslandsstudium mit Behinderung – „Trau dich! Es lohnt sich!“

Die Behindertenberaterin hat in einem Interview zu diesem Thema viele Vorteile eines Auslandsaufenthaltes benannt und Fördermöglichkeiten aufgezeigt. 

Weitere Informationen

Es finden regelmäßig Info-Veranstaltungen an den einzelnen Hochulstandorten zum Thema Auslandsstudium mit besonderen Bedürfnissen statt.

Empfehlenswert sind auch die Homepage des DAAD zur Mobilität mit Behinderung/ Erkrankung, die Sonderförderung für Studierende mit Behinderung durch Erasmus+ sowie Praxisbeispiele von Erasmus-Geförderten.
Generelle Informationen finden Sie auf den Internetseiten der NA DAAD.

Neu sind zwei Infosheets des DAAD zum Thema Auslandsaufenthalt mit psychischer Erkrankung und mit chronischer Krankheit oder Behinderung.

In jedem Fall werden beim Auslands-BAföG diese Fördermittel nicht als Einkommen gerechnet.
 

Eingliederungshilfe für ein Studium im Ausland an „gewöhnlichen Aufenthalt“ in Deutschland geknüpft
Studierende mit Behinderungen können Eingliederungshilfen für ein Studium im Ausland nur dann erhalten, wenn Deutschland der Ort des „gewöhnlichen Aufenthalts“ bleibt. Darauf hat das Sächsische Landessozialgericht mit seinem Beschluss vom 31.3.2020 (Az. L 8 SO 5/20 B ER) hingewiesen. Das Gericht unterscheidet dabei zwischen einem vorübergehenden, klar befristeten Studienaufenthalt im Ausland als Teil oder Ergänzung eines Studiums an einer deutschen Hochschule (z.B. ein oder zwei Auslands-Studiensemester) und einem Wechsel an eine ausländische Hochschule zur Erstaufnahme bzw. Durchführung eines Studiums ohne feste Rückkehrabsicht und klare zeitliche Befristung (z.B. komplettes Studium im Ausland). Während im ersten Fall Deutschland als „gewöhnlicher Aufenthaltsort“ und damit die Ansprüche auf Eingliederungshilfe erhalten blieben, würde im zweiten Fall das Gastland zum Ort des „gewöhnlichen Aufenthalts“, wodurch Ansprüche im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB IX entfallen würden. Im Übrigen werde Eingliederungshilfe für einen studienbedingten Auslandsaufenthalt auch nach Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes i.d.R. nur gewährt, wenn sich dadurch die Dauer der Eingliederungsmaßnahmen nicht wesentlich verlängere und keine unvertretbaren Mehrkosten entstünden. Die Leistungserbringung stehe im Ermessen des Leistungsträgers (§ 112 SGB IX i.V.m. § 104 SGB IX).

Beschluss des Sächsischen Landessozialgerichts L 8 SO 5/20 B ER als Volltextveröffentlichung über: https://www.juris.de/jportal/prev/JURE200011909
 

Darüber hinaus gibt es spezielle Informationen und Broschüren zum Auslandsstudium. Sehr hilfreich ist etwa eine Checkliste in verschiedenen Landessprachen, mit der an den Gasthochschulen die besonderen Gegebenheiten abgefragt werden können. Darüber hinaus gibt es spezifische Infoblätter zu einigen Ländern, eine Broschüre zu den Möglichkeiten an europäischen Hochschulen sowie weitere Literaturhinweise, die ebenfalls bei Wiebke Hendeß zu erhalten sind.

Umfangreiche Beratung und Information zum Auslandsstudium erhalten Sie beim International Office (IO) der Universität (eine sehr gute Zusammenstellung mit vielen Erfahrungsberichten), im International Office der Jade Hochschule und im International Office der Hochschule Emden/Leer.

Sehr hilfreich sind auch die Tipps des Deutschen Studierendenwerks sowie das Handbuch Studium und Behinderung (Kap. X Auslandsstudium).

Auf der Webseite von Inclusivemobility.eu können Informationen zur Barrierefreiheit von Hochschulgebäuden und zu Service-Angeboten für Studierende mit Beeinträchtigungen EU-weit eingetragen und abgerufen werden.

Carlo-Schmid Programm: Bewerber*innen mit Behinderungen für Praktika in Internationalen und EU-Organisationen gesucht
Im internationalen Tätigkeitsbereich sollen bessere Berufs- und Aufstiegschancen für Menschen aus bislang unterrepräsentierten Gruppen - dazu gehören auch Menschen mit Behinderungen - geschaffen werden (s.o.). Das Carlo-Schmid Programm eröffnet Studierenden mit seinem Stipendienprogramm die Chance, ein Praktikum bei internationalen Organisationen, EU-Institutionen oder ausgewählten NGOs zu machen. Teilnehmende profitieren zusätzlich vom Alumni-Netzwerk mit über 700 Mitgliedern. Für viele Absolvent*innen ist es ein Sprungbrett in nationale und internationale Organisationen wie EU, UN oder Bundesministerien, aber auch in privatwirtschaftliche Unternehmen und NGOs. Studierende mit Behinderungen werden ausdrücklich zur Teilnahme ermutigt. Im Rahmen eines Mentoring-Programms sollen die Bewerber*innen im Bewerbungsprozess unterstützt werden. Nähere Informationen gibt es hier.

Weiterhin finden Sie hier Hinweise zum Auslandspraktikum mit Behinderung und einen Work and Travel Bericht einer behinderten Studentin.

Tagungsdokumentation: "Studentische Auslandsmobilität erhöhen! Soziale Diversität und Lehramtsstudium als Herausforderung und Chance“
So lautete das Thema einer vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) organisierten Tagung, die am 19. und 20. Juni 2017 in Essen stattfand. Studierende und Hochschulmitarbeitende diskutierten darüber, wie die Auslandsmobilität von Studierenden erhöht werden kann, die aufgrund bestimmter Hürden und Erschwernisse weniger auslandsmobil sind als ihre Kommiliton*innen.

Du kannst dich schnell und anschaulich über die Tagung und ihre wichtigsten Ergebnisse informieren, wenn du diesem Link  folgst. Die Präsentation im Pageflow-Format verschafft einen Eindruck von der lebhaften Atmosphäre, in der die Begegnungen und Gespräche stattfanden. Vier Sektionen widmeten sich jeweils einer Gruppe mit speziellen Mobilitätshemmnissen: Erstakademiker*innen, Studierende mit Beeinträchtigung, Studierende mit Kind und Studierende in Lehramtsstudiengängen. In einem intensiven Dialog kamen vor allem die Betroffenen selbst zu Wort und berichteten über die Schwierigkeiten, die einem Auslandsaufenthalt entgegenstehen. Auf der Basis dieser Bestandsaufnahme wurden Empfehlungen für Hochschulen, DAAD und politische Entscheidungsträger*innen formuliert, die zur Erleichterung von Auslandsaufenthalten beitragen können.