Suche nach Psychotherapie

Vorweg:

Der Psychologische Beratungs-Service bietet psychologische Beratung mit einem eher kurzfristigen Zeithorizont und einer überschaubaren Anzahl von Sitzungen an. Hierbei handelt es sich nicht um ein psychotherapeutisches Angebot, sondern um einen Service von Universität und Studentenwerk für Studierende zur Unterstützung im Studium und zur Bewältigung persönlicher Krisen und Problemlagen.

Im Unterschied hierzu ist eine ambulante oder stationäre Psychotherapie zeitlich langfristiger angelegt und dient der Behandlung psychischer Probleme und Störungen, die einer umfassenderen Bearbeitung und Begleitung bedürfen. Für alle diejenigen, die darüber nachdenken, ob für sie eine Psychotherapie in Frage kommt, haben wir hierzu die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Weiterführende Internetseiten auf einen Blick

Wer bietet Psychotherapie an?

„Psychologische Psychotherapeut*innen“ sowie „Ärztliche Psychotherapeut*innen“ haben nach ihrem Psychologie- oder Medizinstudium eine psychotherapeutische Zusatzausbildung absolviert (sie sind damit approbiert – d.h. sie haben die staatliche Zulassung zur Ausübung von Heilberufen erlangt) und können mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Ärztliche PsychotherapeutInnen dürfen Medikamente zur begleitenden Behandlung psychischer Erkrankungen verschreiben. Psychologische Psychotherapeut*innen dürfen keine Medikamente verschreiben.

„Heilpraktiker*innen (Psychotherapie)“ ist eine Berechtigung für Psychotherapie, die ohne vorheriges Psychologie- oder Medizin Studium durch das Bestehen einer amtsärztlichen Prüfung erworben werden kann. 
Wichtig: gesetzliche Kassen übernehmen die Kosten hierfür nicht!

„Psychiater*innen“ – ohne zusätzliche Bezeichnung „Ärztliche Psychotherapeut*innen“ – bieten zumeist nur kurze begleitende Gespräche zusätzlich zu einer medikamentösen Behandlung an.

Wer zahlt Psychotherapie?

  • Gesetzlich versichert? 
    Du brauchst eine*n approbierte Psychotherapeut*in mit Kassenzulassung.
  • Privat versichert? 
    Für welche Formen und Anbieter von Psychotherapie bezahlt wird, muss individuell im Vertrag nachgelesen werden.
  • Selbstzahler*in? 
    Kosten liegen bei ca. 80-100 Euro / Stunde. Manche Therapeut*innen bieten Ermäßigung für Studierende nach Absprache an. Bei z.T. über 60 Sitzungen (Langzeittherapie) sollten diese Kosten berücksichtigt werden!

Kostenerstattungsverfahren
Kannst du durch Protokolle deiner Therapieplatzsuche und der jeweiligen Wartezeiten nachweisen, dass du bei keiner/m Psychotherapeut*in mit Kassenzulassung in adäquater Zeit einen Platz finden konntest, kannst du versuchen, über das sog. Kostenerstattungsverfahren bei approbierten Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung einen Platz zu bekommen. Ggfs. können die Psychotherapeut*innen dich bei diesem Vorgehen unterstützen. Weitere Erläuterungen zum Thema Kostenerstattungsverfahren auch hier: Kassenwatch

Welche Psychotherapieform wird bezahlt?

  • Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für diese Psychotherapieformen
    • Analytische Psychotherapie
    • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
    • Verhaltenstherapie
    • Systemische Therapie
  • Einzelpsychotherapien (Regelfall) – mitunter auch Gruppenpsychotherapien oder eine Kombi aus beiden
  • Andere Psychotherapieformen müssen i.d.R. selbst bezahlt werden.

Wie finde ich eine*n Psychotherapeut*in?

Keine Überweisung vonnöten, du kannst selbst mit der Suche beginnen!

Option 1) Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung: Telefon 116 117 – 
24 Stunden an 7 Tagen in der Woche erreichbar. Sie muss dir eine erste Sprechstunde innerhalb von 4 Wochen vermitteln. Es besteht (leider) kein Anspruch auf eine wohnortnahe Vermittlung und auch nicht auf einen Psychotherapieplatz nach dem Sprechstundentermin.

Option 2) direkt im Internet suchen und sich eine Psychotherapeut*innen-Liste erstellen lassen unter Arztauskunft Niedersachsen oder psych-info.de (hier auch Fremdsprachenkenntnisse abgebildet)

Option 3) bei deiner Krankenkasse nach einer Liste der aktuellen Psychotherapeut*innen – ggfs. auch schon nach o.g. Fachrichtung – anfragen.

Wie läuft die erste Kontaktaufnahme mit der*dem Psychotherapeut*in?

Wenn Sie direkt bei einer*einem Psychotherapeut*in anrufen, meldet sich in der Regel ein Anrufbeantworter, der dir Auskunft gibt, wann die Psychotherapeut*innen in ihrer telefonischen Sprechstunde persönlich erreichbar sind.

Ruf dann zu der angegeben Sprechzeit erneut an und vereinbare einen Termin oder lass dich auf die Warteliste setzen.

Wie läuft eine Psychotherapie ab?

Um einen Therapieplatz zu finden, musst du als erstes eine psychotherapeutische Sprechstunde bei einer*einem Psychotherapeut*in mit Kassensitz wahrnehmen.

Diese Sprechstunde dient der Feststellung, ob eine psychische Erkrankung vorliegt. Falls die Behandlung aus Sicht der*des Psychotherapeut*in dringlich ist, erhältst du einen „Dringlichkeitscode“ auf dem „Formular PTV 11“. Auch eine vorläufige Diagnose wird erstellt. Dieses Formular erhältst du im Anschluss an die Sprechstunde ausgehändigt, falls diese*r Psychotherapeut*in keine freien Kapazitäten für eine weitere Behandlung hat.

Während des Gesprächs mit der*dem Therapeut*in mach gerne deutlich, dass du einen Leidensdruck hast und etwas verändern willst. Wenn du zeitlich flexibel bist (z.B. am Vormittag), betone das ebenfalls. Auch bereits wahrgenommene Beratung kann signalisieren, dass du dich JETZT deinen Problemen stellen willst und Unterstützung suchst.

Wie lange dauert es, bis ich einen Psychotherapieplatz finde?

Dies kann mitunter leider einige Wochen bis Monate dauern. Wichtig ist es, am Ball zu bleiben und die Bereitschaft mitzubringen, viele Telefonate mit potentiellen Psychotherapeut*innen zu führen.

Passt der*die Psychotherapeut*in zu mir?

  • Welche Psychotherapieform dich am meisten anspricht, kannst du z.B. über die Seite Wege zur Psychotherapie herausfinden. 
  • Zudem kannst du dir im Vorfeld überlegen, ob dir das Geschlecht des*der Psychotherapeut*in wichtig ist.
  • Da eine Psychotherapie meistens längere Zeit dauert und zur Voraussetzung hat, dass du dich den Psychotherapeut*innen gut anvertrauen kannst, solltest du dir in den Vorgesprächen darüber klar werden, ob du dich gut aufgehoben fühlst und ob dir kompetent begegnet wird.

Jetzt geht es bald los! Und wie genau?

Du kannst bis zu 6 Sprechstunden (à 25 Minuten) wahrnehmen, die von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt werden – und 2-4 sog. „probatorische Sitzungen“ (quasi Probesitzungen à 50 Minuten) pro Psychotherapeut*in, die der eigentlichen Therapie vorausgehen. Diese Sitzungen dienen zum „Beschnuppern“ und Überprüfen, ob ein Arbeitsbündnis entstehen könnte. Die*der Therapeut*in sammelt dann auch schon Informationen zu deinem Anliegen, um die Beantragung der Therapie bei der Krankenkasse gut begründen zu können.

Während der probatorischen Sitzungen musst du einen Konsiliarbericht des Hausarztes einholen, durch den sichergestellt wird, dass einer Psychotherapie aus medizinischer Sicht nichts im Wege steht. Deine Psychotherapeut*in wird dir dazu ein Formular geben. 
Nach den probatorischen Sitzungen wird dein*e Psychotherapeut*in einen Antrag bei der Krankenkasse stellen. Wenn die Kasse diesen Antrag genehmigt, steht der Durchführung der Therapie nichts mehr im Wege.

Unser Tipp zum Abschluss

Notiere dir während deiner Psychotherapeut*innen-Suche alle wichtigen Informationen, die du erhältst (z.B. Telefonsprechzeiten, Häufigkeit der Anrufversuche, bei wem du schon auf der Warteliste stehst, wann du dich ggf. bei der*dem Psychotherapeut*in erneut melden kannst/sollst usw.). Dies kannst du zum Beispiel direkt auf der ausgedruckten Therapeut*innen-Liste vermerken. So behältst du einen guten Überblick.