Wohngeld für Studierende
Die drei Ausnahmen, in denen Wohngeld für Studierende geht!
In der Regel erhalten Studierende kein Wohngeld, weil im BAföG-Bedarf bereits Wohnkosten abgedeckt werden und der Gesetzgeber keine Doppelzahlung wollte. Es gibt aber drei Ausnahmen:
- Es werden aus grundlegenden Anlässen, die nichts mit (Eltern-)Einkommensanrechnung oder Vermögensanrechnung zu tun haben, BAföG-Leistungen nicht bewilligt.
- Die BAföG-Leistungen wurden nur als Volldarlehen bewilligt.
- Im Wohngeldhaushalt der Studierenden leben auch Personen, die nicht einer Ausbildung nachgehen (z.B. bei studentischen Eltern deren Kinder).
Erst wenn eine der Ausnahmen auf dich zutrifft, lohnt eine Auseinandersetzung mit den weitergehenden Regelungen des Wohngeldgesetzes oder gar eine Berechnung.
Vertiefung zum gesetzlichen Verhältnis des Studierendenstatus im Wohngeldrecht (PDF)
In der Regel funktionieren Wohngeld und Jobcenter-Leistungen nicht gleichzeitig, aber...
Bei studentischen Eltern muss diese Fragestellung genauer betrachtet werden, weil ihre Kinder Jobcenter-Leistungen beziehen können und deshalb vom Wohngeld ausgeschlossen sind, während die Eltern wegen des Studierendenstatus selbst keine Leistungen erhalten und daher wohngeldberechtigt sein können. In der Praxis kommt diese Konstellation aber nicht mehr häufig vor, insbesondere wenn die Kinder Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss beziehen und das gemeinsame Haushaltseinkommen für ein Verlassen des Jobcenters sorgt, wenn dann Wohngeld für alle Personen beantragt wird.
Sollte für die Kinder aber nur Kindergeld zur Verfügung stehen: Hier die Vertiefung (PDF)!
WG oder eheähnliche Gemeinschaft?
Wer mit anderen zusammenwohnt, hat schnell die Frage auf dem Tisch, ob die MitbewohnerInnen nur Teil einer Wohngemeinschaft sind oder ob insbesondere bei Zweier-WGs eine engere Bindung vorliegt. Ist nur ein pragmatisches Zusammenwohnen der Fall, gilt wohngeldrechtlich jede/r als Singlehaushalt und muss einen je eigenen Antrag stellen. Schon nach einem Jahr des Zusammenlebens kann aber der Verdacht des gemeinsamen Haushalts Probleme machen.
Wohngeld wird am Ort des Lebensmittelpunkts gezahlt:
Falls zum Zwecke des Studiums ein Zweitwohnsitz angemeldet wurde, müsste der Wohngeldstelle der überwiegende Aufenthalt am Studienort plausibel gemacht werden. Es wäre aus Sicht des Einwohnermeldeamts aber nicht nachvollziehbar, warum du der Wohngeldstelle einen Lebensmittelpunkt am Studienort verdeutlichen willst, während du melderechtlich diesen Mittelpunkt an einem anderen Ort setzt. Insofern ist einheitliches Auftreten sehr zu empfehlen: Wohngeldantrag besser nur am melderechtlichen Erstwohnsitz, also hier dem Studienort!
Wohngeldzahlungen können wegen Unglaubwürdigkeit abgelehnt werden:
Wer nur sehr geringe Einnahmen nachweisen kann, dem wird in der Regel unterstellt, er/sie habe anderweitige (illegale?) Einkünfte und wolle die Wohngeldzahlung durch Falschangaben günstig beeinflussen. Was glaubwürdig ist, orientiert sich grob am Sozialhilfe-Niveau.
Auch Darlehenszahlungen von den Eltern können Schwierigkeiten machen, weil diese zumindest im Prinzip Unterhalt als Zuschuss zahlen sollen.
Dies und weiteres in der Vertiefung (PDF)!
Änderungsmitteilungen
Ändern sich während des Antragsverfahrens oder auch nach der Bewilligung des Wohngelds wesentliche Fakten mit dem Effekt einer Verringerung der Leistungen, so besteht eine Verpflichtung zur unverzüglichen Meldung. Zu den genauen Änderungssachverhalten nach bereits erfolgtem Wohngeldbescheid siehe § 27 Abs. 2 - 4 WoGG!
Änderungen, die zu Ihren Gunsten wirken können, müssen nicht gemeldet werden, können aber zu einem eigeninitiativen Antrag nach § 27 Abs. 1 WoGG genutzt werden. In der Sozialberatung kann geprüft werden, ob ein solcher Antrag erfolgversprechend ist (bitte Wohngeldbescheid mitbringen!).
Hinweise zur Antragstellung
Weil sich das Antragsverfahren auch durch eigene Fehler längere Zeit hinziehen kann, war es nötig, hierzu eine eigene Vertiefung zu erstellen:
Übersicht zu Vertiefungsartikeln (PDF), externe Info-Quellen
Vertiefungsartikel des Studierendenwerks zu Wohngeld (Gesamtüberblick)
Wohngeld (Teil 2): Gesetzeskonkurrenz zwischen Wohngeld und Grundsicherung (PDF)
Wohngeld (Teil 4): Hinweise zur Antragstellung (PDF)
Wohngeld - externe Quellen
Verwaltungsvorschrift zum Wohngeld (WoGVwV)
Hinweis des damals zuständigen Bundesministeriums vom 11.03.2020 zur Plausibilitätsprüfung (PDF)
Bei Fragen zum Wohngeld von Studierenden des Nordwestens
Wende dich mit Fragen zum Wohngeld gerne an den Studienfinanzierungsberater Heiko Groen. Du solltest allerdings an einer der Hochschulen des Nordwestens studieren (wollen).
Für Beratung außerhalb der Region Nord-West sind andere Studierendenwerke zuständig.
mit Schwerpunkt Sozialleistungen, Regelungen zum Jobben, Krankenversicherung, Beurlaubung,…