Informationen zum Hinweisgeberschutz
Das Studierendenwerk Oldenburg arbeitet nach dem Grundsatz, gesetzliche Vorschriften zu beachten. Solltest du Kenntnisse über Verstöße gegen diesen Grundsatz erlangen, so steht gemäß des Hinweisgeberschutzgesetzes der Weg offen, diese Verstöße zu melden.
Grundsätzlich kann eine Meldung sowohl an eine „interne Meldestelle“ (innerbetrieblich) oder auch an eine „externe Meldestelle“ (außerbetrieblich) erfolgen. Sie kann anonym oder auch unter Angabe von Personendaten durchgeführt werden. Auch wenn du nicht anonym meldest, soll die Meldung vertraulich behandelt werden. Im Gesetz wird zwar ein Vorrang der „internen Meldung“ vor der „externen Meldung“ formuliert, dies ist aber nicht zwingend, du hast ein grundsätzliches Wahlrecht. Lies dazu § 7 Abs. 1 und 3 HinSchG!
Interne Meldung
Das Studierendenwerk Oldenburg hat eine Person für die Aufnahme von Meldungen benannt (Heiko Groen). Folgende Meldewege sind möglich:
- Telefonisch: 0155 60 355 312
- Per E-Mail: hinweis(at)sw-ol.de
- Per Post: an den Hinweisgeberbeauftragten mit dem Vermerk VERTRAULICH
Welche Informationen sollten bei einer Meldung nicht vergessen werden?
- Kontaktdaten (optional)
- Was genau ist passiert, wann ist es passiert?
- Wer ist beteiligt bzw. verantwortlich?
Externe Meldung
Dort findest du auch weiterführende Infos zum Hinweisgeberschutzgesetz.