Elterngeld
Die Bezugsdauer des Elterngeldes beträgt in der Regel zwölf Monate, die Mindestzahlungshöhe 300 €. Eine Verlängerung auf vierzehn Monate ist unter eingeschränkten Bedingungen möglich. Da das Elterngeld als Lohnersatzleistung fungiert, wird der Zahlbetrag am durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten zwölf Monate vor Geburt des Kindes orientiert, wobei die Faustformel "67% vom Netto" noch durch eine Reihe von Ausnahmeregelungen kompliziert wird.
Anrechnung des Grundbetrags von 300 € bei Jobcenter-Leistungen, bei anderen Leistungen anrechnungsfrei
Der Grundbetrag von 300 € wird voll auf Jobcenter-Leistungen angerechnet. Bei Personen, die vor Geburt des Kindes Erwerbseinkommen in Höhe von bis zu 300 € erzielt haben, soll das aber nicht gelten (§ 10 Abs. 5 BEEG). Insofern sollten dann die Bescheide genau auf Anwendung des Freibetrags geprüft werden.
Bei anderen Sozialleistungen - wie zum Beispiel Wohngeld - bleibt der Grundbetrag anrechnungsfrei.
Antrag und Materialien
Zuständig für die Bearbeitung der Anträge sind die Jugendämter am Wohnort.
Broschüre des zuständigen Ministeriums (ab 1.09.2021 geborene Kinder)
Beratung zu Elterngeld
Wende dich mit Fragen zum Elterngeld gerne an den Studienfinanzierungsberater Heiko Groen. Du solltest allerdings an einer der Hochschulen des Nordwestens studieren (wollen).
Für Beratung außerhalb der Region Nord-West sind andere Studierendenwerke zuständig.
mit Schwerpunkt Sozialleistungen, Regelungen zum Jobben, Krankenversicherung, Beurlaubung,…
17. + 18.8.2026: Urlaub; Vertretung: Jens Müller-Sigl