Elterngeld

Die Bezugsdauer des Elterngeldes beträgt in der Regel zwölf Monate, die Mindestzahlungshöhe 300 €. Eine Verlängerung auf vierzehn Monate ist unter eingeschränkten Bedingungen möglich. Da das Elterngeld als Lohnersatzleistung fungiert, wird der Zahlbetrag am durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten zwölf Monate vor Geburt des Kindes orientiert, wobei die Faustformel "67% vom Netto" noch durch eine Reihe von Ausnahmeregelungen kompliziert wird.

Der Grundbetrag von 300 € wird voll auf das Bürgergeld) angerechnet. Bei Personen, die vor Geburt des Kindes Erwerbseinkommen in Höhe von bis zu 300 € erzielt haben, soll das aber nicht gelten (§ 10 Abs. 5 BEEG). Insofern sollten dann die Bürgergeld - Bescheide genau auf Anwendung des Freibetrags geprüft werden.

Bei anderen Sozialleistungen - wie zum Beispiel Wohngeld - bleibt der Grundbetrag anrechnungsfrei.

Antrag und Materialien

Zuständig für die Bearbeitung der Anträge sind die Jugendämter am Wohnort.


Broschüre des zuständigen Ministeriums (ab 1.09.2021 geborene Kinder)

 

Beratung zu Elterngeld

Wende dich mit Fragen zum Elterngeld gerne an den Studienfinanzierungsberater Heiko Groen. Du solltest allerdings an einer der Hochschulen des Nordwestens studieren (wollen).

Für Beratung außerhalb der Region Nord-West sind andere Studierendenwerke zuständig.

Heiko Groen
Studienfinanzierungs- und Sozialberatung

mit Schwerpunkt Sozialleistungen (insb. studentische Eltern), Jobben neben dem Studium, Übergänge…

Raum: A12 0-012 im SSC
Sprechzeiten: Mo 10.00 - 12.30 Uhr (ohne Termin); Di und Mi 10.00 - 12.30 Uhr; Do 14.00 - 16.00 Uhr

31.03.2025: Sprechzeit endet 11.45h!