Wohnangebot und Mietbedingungen

Wohnberechtigung: Wer kann beim Studierendenwerk wohnen?

Immatrikulierte Studierende der vom Studierendenwerk Oldenburg betreuten Hochschulen (Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Jade Hochschule, Hochschule Emden/Leer) können das Wohnangebot nutzen. Nicht wohnberechtigt sind Studierende, die zugleich Assistent*in, Referendar*in, Volontär*in sind oder eine vergleichbare Tätigkeit ausüben, sowie Studierende, die überwiegend einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Promotionsstudierende oder Studierende eines Aufbau-, Ergänzungs-, Zweit- oder Fernstudiums können nur nachrangig berücksichtigt werden. Da normalerweise unsere Wohnplätze voll belegt sind, wird das in der Praxis nur sehr selten klappen.

Gibt es Wohnraum für besondere Bedürfnisse (barrierearme Wohnungen, Wohnraum für Studierende mit Kind)?

Einige Zimmer bzw. Appartements sind speziell ausgestattet, um zu den Bedürfnissen von behinderten oder chronisch kranken Studierenden zu passen. Wir berücksichtigen dabei nicht nur rollstuhlfahrende und mobilitätsbehinderte Studierende bevorzugt, sondern auch sinnesbehinderte und chronisch kranke Studierende. Ausführlichere Infos findest du auf dieser Seite. Bist du dir unsicher, ob und wie das Studierendenwerk dir helfen kann, kontaktiere gern unsere Behindertenberatung.

Manche Wohnungen eignen sich auch für studentische Eltern. Sollte das für dich interessant sein, wende dich am besten direkt an die Abteilung für studentisches Wohnen. Bitte beachte, dass alle erwachsenen Mieter*innen bei uns mietberechtigt, also an einer der von uns betreuten Hochschulen immatrikuliert sein müssen.

Wie lange kann ich beim Studierendenwerk wohnen? Gibt es eine Mindest-Mietdauer?

Um möglichst vielen Studierenden den Wohnraum zur Verfügung stellen zu können, ist die reguläre Wohndauer auf höchstens 12 Semester begrenzt. Das Mietverhältnis hat eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende. Mehr dazu in den Mietbedingungen.  

Befristete Mietverträge haben eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten, also einem Semester. Sie können um ein weiteres Semester verlängert werden, die Mindestmietdauer kann aber nicht verkürzt werden. Befristete Mietverträge werden in der Regel Austauschstudierenden und Studierenden, die nur für ein Semester vor Ort sind, angeboten. 
Die komplette Miete (Miete plus Kaution) ist vor Beginn des Mietzeitraums zu zahlen.

Was bedeuten die Angaben vollmöbliert und teilmöbliert?

Vollmöbliert ist ein Zimmer mit

  • Schrank
  • Regal
  • Schreibtisch (ohne Stuhl)
  • Bett (mit Matratze)

Teilmöbliert ist ein Zimmer mit 

  • Schrank
  • Regal

Zur Ausstattung in allen Wohnanlagen gehören Einbauküchen mit Spüle und E-Herd, teils auch Backofen. In den Doppelappartements und Wohngemeinschaften teilen sich die Bewohner*innen die Küchen und Bäder.

Wo kann ich meine Wäsche waschen?

In jeder Wohnanlage stehen Waschmaschinen und Trockner zur Verfügung. Diese können mit der Bezahlfunktion der CampusCard benutzt werden (derzeit 1,60 Euro pro Wasch- bzw. Trockengang).

Wie setzt sich die Miete zusammen und wann ist sie fällig?

Die Gesamtmiete ist im Voraus fällig und zum 1. eines jeden Monats zu zahlen. Die jeweiligen Mieten setzen sich aus drei Komponenten zusammen: Grundmiete, Betriebs- und Energiekostenpauschale. Die Pauschalen umfassen u.a. Müllabfuhr, Heizung, Wasser und Abwasser, Gebäudereinigung, Gartenpflege sowie Strom. Sie werden auf Basis einer vorausschauenden Kalkulation berechnet und entsprechend regelmäßig angepasst. Zu Nachzahlungen kommt es dabei jedoch nicht.

Nicht in der Miete enthalten ist der Rundfunkbeitrag sowie in einigen Wohnanlagen die Internetnutzung.

Bei Beginn des Mietverhältnisses ist eine Kaution zu zahlen. Diese Mietsicherheit wird mit der ersten Mietzahlung im Rahmen des Einzugsermächtigungsverfahrens vom hinterlegten Konto abgerufen. Die Kaution wird nicht verzinst.

Wie komme ich ins Internet?

Je nach Wohnanlage ist der Internetzugang unterschiedlich geregelt: Entweder ist er in der Miete enthalten oder er erfolgt über eine niedrige monatliche Flatrate (derzeit 5 Euro). Als dritte Möglichkeit organisieren Netzwerk-Teams in einzelnen Wohnheimen den Internetzugang selbst.

Hier findest du eine Übersicht und nähere Infos.

Darf in den Wohnungen geraucht werden?

Im eigenen Zimmer ist das Rauchen grundsätzlich erlaubt. Bitte denk aber daran, dass beim Auszug sehr hohe Kosten für Malerarbeiten/Reinigung auf dich zukommen können, wenn im Zimmer geraucht wird.

Dass du beim Rauchen Rücksicht auf deine Mitbewohner*innen bzw. Nachbar*innen nimmst, ist selbstverständlich. 

Ich brauche ganz dringend eine Unterkunft, was kann ich tun?

Wenn es zu Beginn des Wintersemesters ganz dringend ist, kommen für dich vielleicht die Notbetten in Frage. Wir richten sie in der Oldenburger Wohnanlage Johann-Justus-Weg ein. Es handelt sich um Schlafplätze in einem Mehrbettzimmer, die für wenige Tage gegen eine geringe Gebühr genutzt werden können. Bei Bedarf wende dich direkt an die Abteilung für studentisches Wohnen: wohnen@sw-ol.de

Bewerbungsverfahren

Wie kann ich mich auf einen Wohnplatz bewerben?

Du kannst dich ganz einfach über unser Online-Formular bewerben. Bitte informiere dich aber vorher genau über unser Angebot und finde heraus, welches Wohnanlage und welcher Wohnungstyp (Einzelappartement, Doppelappartement oder WG) zu dir passt, denn bei der Bewerbung musst du dich für eine bestimmte Anlage und Wohnform entscheiden. 

Unser Ratgeber kann dir dabei helfen, das für dich passende Angebot zu finden. Achte außerdem auf die Wartezeiten, denn die können sich sehr stark unterscheiden.

Wichtig: Für die Bewerbung brauchst du die Zulassung zur Hochschule (kein Abiturzeugnis, kein Ausweis o.ä.)! Du kannst dich also erst dann bewerben, wenn du die Zulassungsbescheinigung bzw. eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung hast.

Welche typischen Fehler bei der Bewerbung kann ich vermeiden?

Fehlerhafte, unvollständige und mehrfache Bewerbungen werden automatisch vom System gelöscht, ohne, dass du darüber informiert wirst.
Beispiele dafür sind:

  • Du möchtest ein möbliertes Zimmer mieten, bewirbst dich aber für eine Wohnanlage, in der es nur unmöblierte Zimmer gibt (oder umgekehrt).
  • Du lädst deinen Ausweis/dein Schulzeugnis statt der Hochschulzulassung hoch.
  • Du bewirbst dich mehrfach (auch mit unterschiedlichen E-Mailadressen).

Möchtest du etwas an einer bestehenden Bewerbung ändern, wende dich am besten per E-Mail an wohnen@sw-ol.de

Wie geht es nach der Bewerbung weiter? Wie bekomme ich den Vertrag?

Nach der Bewerbung bekommst du jeden Monat eine E-Mail mit einem Link, über den du uns bestätigen musst, dass du weiterhin Interesse hast. Wenn du den Link nicht anklickst, fällst du aus der Warteliste heraus!

Sobald ein Platz für dich frei wird, schicken wir dir den Mietvertrag per E-Mail (pdf) zu. Den musst du dann innerhalb von vier Tagen an uns zurückschicken, um das Wohnangebot anzunehmen. Sorge also dafür, dass das jemand für dich übernehmen kann, falls du zum Beispiel im Urlaub bist. 

Wie lange dauert es, bis ein Platz für mich frei wird?

Für alle Zimmer und Wohnungen musst du mit Wartezeiten rechnen. Wie lange es jeweils ungefähr dauert, bis ein Zimmer oder eine Wohnung in einer Anlage frei wird, steht in der Wartezeitentabelle. Tipp: Die Wartezeiten für Zimmer in WGs sind deutlich kürzer als die für Einzelappartements.

Wichtig: Für die Bewerbung brauchst du die Zulassung zur Hochschule (kein Abiturzeugnis, kein Ausweis o.ä.)! Du kannst dich also erst dann bewerben, wenn du die Zulassungsbescheinigung bzw. eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung hast.

Kann ich das Zimmer/Appartement vorher besichtigen?

Besichtigungen können wir leider nicht organisieren. Du kannst aber natürlich versuchen, derzeitige Mieter*innen direkt anzusprechen und zu fragen, ob du einen Blick in die Wohnung werfen darfst. 

Wissenswertes für Mieter*innen

Was mache ich, wenn etwas kaputt ist?

Wenn in deinem Zimmer oder der Wohnung ein Schaden auftaucht, gib einfach unseren Hausmeistern über das Online-Formular Bescheid. Sie kümmern sich dann so schnell wie möglich darum, den Schaden zu beheben.

Ausnahme: Wenn es ein Problem mit dem Kabelanschluss (TV-Geräte) gibt, sind wir nicht zuständig. Wende dich dann direkt an Vodafone: 

kostenlose Hotline: 0800 526 66 25
Online-Formular: www.vodafone.de/ausfall

Darf ich meine Wohnung untervermieten?

Nein, eine Untervermietung ist laut den allgemeinen Mietbedingungen grundsätzlich nicht erlaubt.

Wie kann ich meinen Mietvertrag kündigen?

Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende. Mehr dazu in den Mietbedingungen. Um den Mietvertrag zu kündigen, kannst du die folgenden Formulare benutzen:

Kündigung (deutsch)
Kündigung (englisch)

Die Kündigung muss per Post oder Fax (+49 441 2615) bei uns eingehen.

Wenn du das möchtest, können wir versuchen, einen Nachmieter zu einem früheren Zeitpunkt zu finden, so dass wir dich unter Umständen bereits vor Ende der Kündigungsfrist aus dem Vertrag entlassen können. Ein Anspruch darauf besteht aber ausdrücklich nicht.

Was sollte ich tun, wenn ich schon beim Studierendenwerk wohne, aber in eine andere Anlage umziehen möchte?

Für diesen Fall benutze bitte nicht das normale Online-Bewerbungsformular, sondern diesen Umzugsantrag

Wenn du in eine andere Wohnung vom Studierendenwerk umziehen möchtest, beachte bitte, dass du für einen halben Monat die alte Miete weiterzahlen musst. Insgesamt kommen im Zusammenhang mit dem Umzug folgende Kosten auf dich zu: 

  • die halbe alte Miete

  • die neue Miete

  • die Umzugsgebühr in Höhe von 25 € 

  • wenn du bisher nur 250 € Kaution gezahlt hast: 100 € Kaution zusätzlich 

Wie kann ich meine Kontoverbindung ändern?

Um das Konto zu ändern, von dem deine Miete abgebucht wird, kannst du dieses Formular nutzen und an die für deine Wohnanlage zuständige Ansprechperson schicken.

Was du dich sonst noch fragen könntest...

Wo kann ich sonst noch nach Wohnungen suchen?

[Hier] haben wir hilfreiche Tipps zur Wohnungssuche für Studierende im Nordwesten zusammengestellt.

Was ist die Privatzimmervermittlung?

Das Studierendenwerk Oldenburg stellt ein [Online-Portal] bereit, auf dem private Vermieter*innen Wohnraum in Oldenburg, Emden, Wilhelmshaven und Elsfleth oder in den umliegenden Ortschaften anbieten können. Die Privatzimmervermittlung richtet sich ausschließlich an internationale Studierende, weil diese Gruppe es auf dem privaten Wohnungsmarkt besonders schwer hat.

Was ist der Rundfunkbeitrag und muss ich das bezahlen?

Um die Zahlung des Rundfunkbeitrags (ehemals "GEZ-Gebühren") musst du dich selbst kümmern. Er ist nicht im Mietpreis enthalten. Grundsätzlich müssen auch Studierende den Beitrag zahlen, nur BAföG-Empfänger*innen können sich befreien lassen. Mehr Infos dazu gibt es bei der Sozialberatung.

Was muss ich zur CampusCard wissen?

Als Studierendenausweis und Semesterticket bekommst du die CampusCard von der Uni bzw. deiner Hochschule. Mit der CampusCard kannst du außerdem an den Kassen des Studierendenwerks – von der Mensa bis zur Waschmaschine – bargeldlos bezahlen. Wenn du deine CampusCard verloren hast oder sie beschädigt ist, ist aber nicht das Studierendenwerk zuständig. Bitte wende dich an deine Hochschule, um eine neue Karte zu beantragen.

Wie läuft das mit der Wohnungsanmeldung bei der Stadt?

Wenn du an den Hochschulort ziehst (oder innerhalb der Stadt umziehst), musst du innerhalb von zwei Wochen den neuen Wohnsitz im Bürgerbüro anmelden. Das gilt auch, wenn es nur der Zweitwohnsitz ist! Oft wird der Gang zum Bürgerbüro übrigens belohnt, denn viele Kommunen zahlen ein Begrüßungsgeld für Studierende.

Infos zur Anmeldung: 
Oldenburg
Emden
Wilhelmshaven