Arbeitslosengeld für Studierende?
Was sich der Staat ausgedacht hat, damit Studierende nicht an Arbeitslosengeld herankommen
"Bei Schülerinnen, Schülern, Studentinnen oder Studenten einer Schule, Hochschule oder sonstigen Ausbildungsstätte wird vermutet, dass sie nur versicherungsfreie Beschäftigungen ausüben können. Die Vermutung ist widerlegt, wenn die Schülerin, der Schüler, die Studentin oder der Student darlegt und nachweist, dass der Ausbildungsgang die Ausübung einer versicherungspflichtigen, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassenden Beschäftigung bei ordnungsgemäßer Erfüllung der in den Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen vorgeschriebenen Anforderungen zulässt." (§ 139 Abs. 2 SGB III)
Diese Bestimmung soll Studierende weitestgehend vom Arbeitsamt fernhalten, denn wer keine versicherungspflichtige Arbeit annehmen kann, gilt nicht als arbeitslos und kann somit auch keine Leistungen beziehen. Sofern ein Anspruch auf Leistungen vom Arbeitsamt aber grundsätzlich vorliegt, weil zuvor arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet wurde, lohnt sich eine genaue Prüfung, um keine Anspüche zu verlieren und diese in besonderen Situationen vielleicht einsetzen zu können.
Wann kann es sich dennoch lohnen, einen Antrag zu stellen
Arbeitslosengeldbezug eröffnet nicht automatisch späteren Bürgergeld-Anspruch
Fragen zum Arbeitslosengeld von Studierenden des Nordwestens
Wende dich mit Fragen zum Arbeitslosengeld gerne an den Studienfinanzierungsberater Heiko Groen. Du solltest allerdings an einer der Hochschulen des Nordwestens studieren (wollen).
Für Beratung außerhalb der Region Nord-West sind andere Studierendenwerke zuständig.

mit Schwerpunkt Sozialleistungen (insb. studentische Eltern), Jobben neben dem Studium, Übergänge…
31.03.2025: Sprechzeit endet 11.45h!