CampusCard
Alles, was du über das bargeldlose Bezahlen in Mensa und Cafeteria wissen musst.
Einfacher geht es nicht. Du stellst dir nach Belieben dein Menü zusammen und gehst damit zur Kasse. Dort legst du deine Karte auf das Lesegerät. Es wird dir zunächst das Guthaben und am Ende des Vorgangs dein Restguthaben angezeigt.
Achte bitte darauf, dass deine CampusCard immer ausreichend aufgeladen ist. Eine Mischung aus Bar- und Kartenzahlung ist nicht möglich.
Du kannst das Guthaben auf deiner CampusCard auf dem Aufwerter oder auch mit den kostenfreien Apps "MensaCard - Mensa-Guthaben" oder “Mensa-Guthaben” überprüfen.
Aufladen der CampusCard
Es gibt sogenannte Aufwerter, an denen du deine CampusCard aufladen kannst, und zwar mit Bargeld oder mit verschiedenen bargeldlosen Verfahren: Girokarte, Debit- oder Kreditkarte, Google Pay und Apple Pay. Das Aufladen an den Automaten ist einfach: Folge den Anweisungen auf dem Bildschirm!
Beachte dabei bitte Folgendes:
- Der Maximalbetrag liegt bei 75 Euro.
- Der Minimalbetrag liegt an den Bar-Automaten bei 5 Euro. An den bargeldlosen Automaten musst du mindestens 25 Euro aufladen.
- Bei Bargeld-Aufwertern werden Banknoten im Wert von 5 Euro, 10 Euro, 20 Euro oder 50 Euro akzeptiert.
- Der Bargeld-Aufwerter wechselt kein Geld und kann auch kein Geld auszahlen.
- Das Aufladen der Karten ist gebührenfrei.
Die Kartenaufwertung ist an folgenden Standorten möglich:
Jade Hochschule
Hochschule Emden/Leer
Uni Oldenburg
Auszahlung von Guthaben
Guthaben von gültigen Karten lassen sich an den Kassen der Cafeterien und CaféBars des Studierendenwerks Oldenburg auszahlen. Die Auszahlung erfolgt gegen Vorlage der CampusCard. Eine Berechtigungsprüfung der Person, welche diese Karte vorlegt, findet dabei nicht statt.
Um Guthaben von defekten Karten auszahlen zu lassen, wende dich bitte an die IT des Studierendenwerks: campuscard(at)sw-ol.de
Gültigkeit
Jede Karte trägt ein Gültigkeitsdatum. Ist dieses Datum überschritten, besteht kein Anspruch auf die Gewährung vergünstigter Preise (z.B. Studierendentarif in den Mensen). Es besteht kein Anspruch auf die über die Gültigkeit hinausgehende Nutzung der Karte. Karteninhaber*innen, bei deren CampusCard das Gültigkeitsdatum überschritten ist, wenden sich an die Kartenstelle ihrer zuständigen Hochschule, um die Gültigkeit der Karte aktualisieren zu lassen. Anschließend wird die CampusCard beim nächsten Nutzungsvorgang wieder dem dann gültigen Tarif zugeordnet.