Jobben im Studium
Hier geht es um die staatlichen Rahmenbedingungen des Jobbens
Es kommt häufiger vor, dass zu viele Aspekte gleichzeitig beachtet werden müssten: Sozialversicherung, Einkommenssteuer, Anrechnung von Einkommen bei der gesetzlichen Familienversicherung oder beim BAföG, Steuererklärung, Anmeldung einer selbstständigen Tätigkeit beim Finanzamt,…
Vielleicht findest du unten in den FAQs schon Antworten, ansonsten fragst du mal nach.
mit Schwerpunkt Sozialleistungen, Regelungen zum Jobben, Krankenversicherung, Beurlaubung,…
17. + 18.8.2026: Urlaub; Vertretung: Jens Müller-Sigl
Darf ich als Studierende mehr als 20 Wochenstunden arbeiten?
Es ist nicht verboten, hat aber Konsequenzen:
- Das Studium steht hintenan.
- Bei einer dauerhaften und nicht nur in Ausnahmen vorliegenden Überschreitung kann die Anmeldung im Sozialversicherungssystem nicht als „Werkstudentenstatus“ (FAQ weiter unten) erfolgen, sondern es wird volle Sozialversicherung vom Gehalt abgezogen.
- Das Gehalt kann bei Sozialleistungen zur Anrechnung kommen (betrifft ohnehin auch Familienversicherung)
Kann ich auch zwei Minijobs haben?
Ja, das geht. Allerdings müssen die beiden Jobs in Summe weiterhin unter dem aktuellen Grenzwert bleiben (2025: 556 €, 2026: 603 €). Ist die Summe höher, verlieren beide Jobs den Status „Minijob“ und müssen anders bei der Sozialversicherung registriert werden (in der Regel als „Werkstudentenjobs“, siehe FAQ unten!). Dies führt auch zur Lohnsteueranmeldung und Abzug von Steuern im Job mit der Lohnsteuerklasse VI.
Vertiefung: Einkommenssteuer für abhängig Beschäftigte (PDF)
Was bedeutet der Begriff „Werkstudentenstatus“?
Als Fachbegriff des Sozialversicherungsrechts meint dies eine Beschränkung der Abzüge auf die Rentenversicherung. Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung werden ausgelassen, was im Regelfall günstiger für die Beteiligten ist. Allerdings wirst du dann selber deine Krankenversicherung unabhängig vom Job zahlen müssen (bei bis zu 667,50 € Brutto in 2026 wäre aber noch Familienversicherung denkbar: Vertiefung Familienversicherung)
Vertiefung „Werkstudentenstatus“ (PDF)
Welche „Jobformate“ gibt es und was unterscheidet sie?
Zunächst wäre es wichtig, Honorarjobs komplett von Angestellten-/Arbeiter*innen-Jobs zu unterscheiden. Ersteres machen Unternehmer*innen, was weiter unten wieder aufgegriffen wird. Zweiteres führt zu Arbeitsverträgen, die durch Arbeitsrecht normiert werden (Lohnhöhe, Pflichten, Urlaub, Lohnfortzahlung, …). Zudem gibt es für diese Beschäftigungsverhältnisse Typen der Sozialversicherung, die dann zu Anmeldungen bei der Minijobzentrale oder der Krankenkasse führen. Ganz grob wären da:
- Minijobs und kurzfristige Aushilfen im Sinne der „geringfügigen Beschäftigung“ (PDF)
- Werkstudentenstatus (siehe FAQ oben!)
- Voll sozialversicherte Beschäftigung
Überblick zu den Auswirkungen der Jobformate in den jeweiligen Systemen
Was habe ich mit dem Finanzamt zu tun?
Wenn du kein Geld verdienst, keine Immobilien mit Mieteinnahmen besitzt, keine hohen Zinserträge hast oder andere einkommenssteuerpflichtige Einkommen erzielst, hast du natürlich nichts mit dem Finanzamt zu tun. Aber darum geht es in diesem Abschnitt ja nicht. Solltest du als unverheiratete Person ohne Kinder ausschließlich Arbeitnehmer*in sein und keine anderen Einkommen haben, wäre die Steueranmeldung Sache der Personalabteilung und weiter müsste nichts geschehen. Sollte in einzelnen Monaten aber viel Geld verdient worden sein, könnte eine Einkommenssteuererklärung nach Jahresabschluss die Steuer zurückholen, was aber nur in der Gesamtschau auf das Kalenderjahr rechnerisch geklärt werden kann.
Vertiefung: Einkommenssteuer Arbeitnehmer*innen (PDF)
Eine ganz andere Sache sind Honorarjobs oder die sogenannte selbstständige Tätigkeit. Hier ist die Einkommenssteuererklärung eine Pflichtsache (siehe FAQ unten!).
Wie viel Geld kann ich verdienen, ohne dass es zur Anrechnung beim BAföG kommt?
Die „einfache Antwort“ 603 € Brutto im Monatsdurchschnitt stimmt nur bei Bewilligungszeiträumen ab 2026 und ändert sich zudem, wenn:
- Du das Geld für eine Pflichtpraktikum oder eine bezahlte Abschlussarbeit erhältst oder
- Du Kinder oder Partner*in mitfinanzieren musst, weil diese kein ausreichendes eigenes Einkommen haben.
Berechnungsverfahren am Beispiel
Was passiert, wenn statt Minijob ein Brutto-Einkommen von 700 € erzielt wird: Mehr Arbeit, viel “Orga”, aber nicht mehr Geld!
Welche Grenzwerte gelten bei der gesetzlichen Familienversicherung?
Die „einfache Antwort“ lautet: Hast du einen Minijob und dazu noch maximal punktuelle Jobs im Rahmen einer „kurzfristigen Aushilfe“, so sollte die Familienversicherung nicht gefährdet sein. Dabei sollte allen klar sein, dass der Begriff „kurzfristige Aushilfe“ ein Fachausdruck des Sozialversicherungsrechts ist und die Anmeldung bei der Minijobzentrale ganz genau hierauf abstellen muss.
Vertiefung zu „Geringfügiger Beschäftigung“ (PDF)
Alle anderen Formate von Einkommen müssen sich an einem Wert messen lassen, der jedes Jahr neu an die Lohnentwicklung angepasst wird und 565 € monatlich umfasst (Stand: 2026). Was als Einkommen zählt und wie es um Freibeträge reduziert werden kann, orientiert sich am Einkommenssteuerrecht.
Vertiefung Familienversicherung
Ist das Kindergeld der Eltern in Gefahr, wenn ich zu viel arbeite?
Schwierigkeiten sind nur zu erwarten, wenn du dich in einer „Zweitausbildung“ befindest, wobei ein konsekutiv durchgeführter Masterstudiengang in der Regel als Fortsetzung einer Erstausbildung verstanden wird. Ein Ausbildungsabschluss, der fachlich weiterführend in einem Studium fortgesetzt wird, stört auch nicht unbedingt. Sollten diese Szenarien einer fortgesetzten Erstausbildung aber nicht zutreffen, so ist die Erwerbsarbeit zeitlich zu begrenzen, willst du den Anspruch auf Kindergeld nicht verspielen:
Honorarjobs – was bedeutet das für mich?
Aus der Sicht des Staates bist du eine Person mit Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit. Im Regelfall soll dies beim Finanzamt angemeldet werden und führt zur Pflichtsteuererklärung. Es gibt zudem Berufsformate die ein Gewerbe darstellen und deshalb beim Ordnungsamt angemeldet werden müssen (bei Studierenden nicht ganz so häufig). Zudem kann es bei Überschreiten von bestimmten Gewinngrenzen zu einer Rentenversicherungspflicht kommen (z.B. in freiberuflicher pädagogischer Tätigkeit wichtig).
Vortrag zum Thema Jobben neben dem Studium (10/2025)
Im Rahmen der Orientierungswoche der Universität Oldenburg wurde am 7.10.2025 ein Vortrag durchgeführt, dessen Powerpoint-Vorlage hier als PDF eingestellt ist: