Halbwaisen- oder Waisenrente erhältst du auch während des Studiums weiter bis zum vollendeten 27. Lebensjahr.
Sozialleistungen im Studium
Studierende haben unter bestimmten Bedingungen ein Anrecht auf Sozialleistungen wie Wohngeld, Jobcenter-Leistungen oder (wenn auch selten) Arbeitslosengeld. Diese Zugänge betreffen aber eher eine Minderheit der Studierenden. Kindergeld ist allerdings schon breiter gestreut. Damit ist die Liste aber noch nicht beendet. Die wichtigsten Informationen zu dem Thema haben wir hier für dich aufbereitet. Bei weiteren Fragen und Problemen wende dich gerne an unsere Beratungsstelle.
Heiko Groen
Studienfinanzierungs- und Sozialberatung
mit Schwerpunkt Sozialleistungen, Regelungen zum Jobben, Krankenversicherung, Beurlaubung,…
Raum: A12 0-012 im SSC
Sprechzeiten: Mo - Mi 8.30 - 12.30 Uhr, Do 13.00 - 16.00 Uhr;
Termine buchbar Di, Mi und Do
Tel.: 0441 798-2706
Häufige Fragen zum Thema Sozialleistungen im Studium
Jobcenter-Leistungen für Studierende, geht das?
Ich wohne bei meinen Eltern, die Leistungen vom Jobcenter erhalten. Was passiert, wenn ich anfange zu studieren?
Sind alle Studierenden vom Wohngeld ausgeschlossen?
Was passiert mit dem Kindergeld, wenn ich mich vom Studium beurlauben lasse?
Wer bearbeitet die „Schulbescheinigung“ bei Waisenrentenbezug?
Wann können Studierende Arbeitslosengeld beziehen?
Für studentische Eltern
Können Studierende Mutterschaftsgeld erhalten?
Müssen sich Studierende vom Studium beurlauben, wenn sie Elterngeld beziehen wollen?
Geht Kinderzuschlag auch für studentische Eltern?
Wie funktioniert Unterhaltsvorschuss und der vorgelagerte Kindesunterhalt?