Die Studienstarthilfe richtet sich an Studienanfänger*innen zu Beginn der ersten Studiums, die unter 25 Jahre alt sind.
Voraussetzung ist außerdem, dass die antragstellende Person (bzw. in einigen Fällen die Eltern) im Monat direkt vor Beginn des Studiums zum Beispiel Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld bezogen hat. Die vollständige Liste und mehr Infos findest du auf dieser Seite.
Wichtig zu wissen: Der Antrag muss spätestens Ende des zweiten Studienmonats gestellt sein. Wenn dein Studium im September begonnen hat, musst du die Studienstarthilfe also bis Ende Oktober beantragen.