Gelungener Auftakt der Studienstarthilfe

121 x 1.000 Euro

„Wir waren gespannt, wie viele Studierende einen Antrag auf Studienstarthilfe stellen würden“, erinnert sich Stefanie Vahlenkamp, die Leiterin des BAföG-Amtes. „Es gab eine Prognose des Bundes, die wir auf unseren Bereich umrechnen konnten, deshalb gingen wir von 130 Anträgen aus. Tatsächlich kamen sogar 160 Anträge rein.“ 

121 Studienanfänger*innen wurden die 1.000 Euro Studienstarthilfe letztlich ausgezahlt. Für den ersten Durchlauf waren zwei Sachbearbeiter fest für diese Anträge zuständig, die sich so mit der Materie vertraut machen konnten. Eine weitere Person prüfte die Bescheide, denn wie bei den normalen BAföG-Anträgen wird auch bei der Studienstarthilfe routinemäßig geprüft. Zukünftig werden die Anträge auf Studienstarthilfe entsprechend den BAföG-Anträgen auf alle Mitarbeitenden verteilt 

Erfreuliche Zwischenbilanz 

Stefanie Vahlenkamps Fazit fällt positiv aus: „Die Studienstarthilfe ist seit längerer Zeit das erste wirklich neue Instrument im BAföG. Ich freue mich darüber, denn es ist eine wirkliche Hilfe für die jungen Menschen zu Beginn ihres Studiums.“ Der Aufwand für die Prüfung der Anträge sei zudem überschaubar, so dass die Bearbeitung auf Anhieb gut geklappt habe. 

Von den 160 Studienanfänger*innen, die Studienstarthilfe beantragt haben, haben 90 Prozent auch das reguläre BAföG beantragt. Über die Gründe, warum die übrigen 10 Prozent – 15 Personen, um genau zu sein – auf ihren Antrag verzichtet haben, kann Stefanie Vahlenkamp nur spekulieren. „Möglicherweise handelt es sich um Studierende ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die keinen BAföG-Anspruch haben. Denkbar wäre auch, dass einige in den ersten Wochen des Semesters die Hochschule gewechselt haben und der Antrag deshalb nicht bei uns gelandet ist.“ 

 

Die häufigsten Gründe für abgelehnte Anträge:

  • fehlende Mitwirkung (z.B. fehlende Unterlagen wurden nicht eingereicht)
  • fehlende Voraussetzungen (z.B. Altersgrenze überschritten; keine der vorgesehenen Sozialleistungen bezogen)
  • Antrag nach Fristende eingegangen